Reservationsvereinbarungen und Vorverträge

Der Grundstückskaufvertrag muss für seine Gültigkeit beurkundet werden. Alle auf diesen Vertrag hinzielenden Verpflichtungen müssen die gleiche Formerfordernis erfüllen.


Reservationsvereinbarungen und Vorverträge müssen, damit sie durchgesetzt werden können, ebenfalls beurkundet werden.

Dies wird in der Praxis meist nicht gemacht. Somit gilt:

  • Geleistete Anzahlungen seitens der Käuferschaft können zurückverlangt werden
  • Allenfalls bestehen Schadenersatzforderungen für bereits erbrachte Leistungen seitens der Verkäuferschaft
  • Versprochene Zahlungen seitens der Verkäuferschaft können nicht durchgesetzt werden

 


 


Sie möchten wissen wie viel ihre Liegenschaft Wert ist?

Bei einem Verkauf ist der Wert der Liegenschaft eine entscheidende Grösse. Gerne ermitteln wir den Wert Ihrer Liegenschaft objektiv und unabhängig.

 


Paul Baumann Immobilien, Vorsässring 6, 6372 Ennetmoos, Tel. 041 612 18 41, Mobil 079 945 72 50, E-Mail
Paul Baumann Immobilien © 2023

Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren