Erbschafts- & Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt. Alle Kantone mit Ausnahme vom Kanton SZ erheben eine Erbschaftssteuer. Alle Kantone mit Ausnahme der Kantone SZ und LU erheben ausserdem eine Schenkungssteuer.


Steuerhoheit

  • Die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden durch die Kantone erhoben
  • Bewegliches Vermögen wird am letzten Wohnsitz des Erblassers oder am aktuellen Wohnsitz des Schenkers besteuert
  • Grundstücke werden in dem Kanton versteuert in dem sie liegen

 
Steuerarten

  • Erbanfallsteuer
    Berücksichtigt den Verwandtschaftsgrad. Wird auf Erbteil eines jeden Erben erhoben.
    Alle Kantone mit Ausnahme vom Kanton GR
  • Nachlasssteuer
    Ohne Rücksicht auf die Erben. Wird auf dem gesamten Nachlassvermögen erhoben.
    Kanton GR

 

Steuerpflicht

  • Grundsätzlich sind die Empfänger steuerpflichtig
  • Eine Schenkung auf Todestag ist ein Schenkungsversprechen und wird wie eine Erbschaft versteuert

 

Haftung

  • Bei der Erbschaft haften die Erben meistens solidarisch bis zur Höhe des Erbanteils
  • Bei der Schenkung besteht mehrheitlich eine solidarische Haftung des Schenkers

 

Befreiung von der Erbschaftssteuer

  • Ehegatten sind in allen Kantonen steuerbefreit
  • Kinder sind in allen Kantonen mit Ausnahme von AI, VD, NE steuerbefreit
  • Vorfahren sind in den Kantonen UR, OW, FR, TI, VS, NW, ZG, BS, AR, GE steuerbefreit

 

Befreiung von der Schenkungssteuer

  • Ehegatten sind in allen Kantonen steuerbefreit
  • Kinder sind in allen Kantonen mit Ausnahme von AI, VD, NE steuerbefreit
    (Freibeträge von CHF 50'000 - CHF 300'000)
  • Vorfahren sind in den Kantonen UR, OW, NW, ZG, FR, BL, AR, AG, VS, GE steuerbefreit
    (Freibeträge von CHF 12'000 - CHF 200'000, keine Freibeträge im Kanton  JU)

 

Bemessung

  • Mehrheitlich zum Verkehrswert (Marktwert)
  • Bei Grundstücken gilt der Grundstückswert der letzten Steuererklärung des Erblassers oder Schenkers
  • Bei landwirtschaftlichen Grundstücken gilt der Ertragswert

 

Steuertarif

  • Obwohl in allen Kantonen verschieden, werden Erbschaften und Schenkungen meistens zum gleichen Tarif versteuert
  • Ebenfalls nimmt der Steuersatz mehrheitlich progressiv zu

 


 


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