Erneuerungsfonds

Beim Stockwerkeigentum (StWE) wird zwecks Finanzierung grösserer Unterhalts- und/oder Renovationsarbeiten an der gemeinschaftlichen Baute, meist ein Erneuerungsfonds (EF) geäufnet.

Der EF ist vom Gesetzgeber vorgesehen. Es handelt  sich jedoch um ein freiwilliges Finanzierungsinstrument.

Eine Studie des Instituts für Betrieb- und Regionalökonomie (IBR) der Hochschule Luzern vom Jahre 2010 hat aufgezeigt, dass in der Agglomeration Luzern 80% der StWE-Gemeinschaften von diesem Instrument Gebrauch machen.

Beim Kauf einer Stockwerkeinheit ist es von Bedeutung, ob der Verkäufer seine anteilsmässigen Unterhaltsbeiträge an die StWE-Gemeinschaft geleistet hat. Eventuell empfiehlt es sich, von der StWE-Verwaltung eine entsprechende Bestätigung einzuholen.

Die StWE-Gemeinschaft hat Anspruch auf ausstehende Beitragsforderungen von drei Jahren. Dieser Anspruch gilt gegenüber dem jeweiligen Stockwerkeigentümer und kann durch die Errichtung eines Grundpfandrechtes sichergestellt werden.

 

Ergebnisse der Studie des IBR

  • Die meisten StWE-Gemeinschaften tätigen jährliche Einzahlung von 0.25% des Gebäudeversicherungswertes (GVW)
  • 40% der StWE-Gemeinschaften setzen eine Obergrenze zwischen 2% und 3% des GVW
  • Beim Erreichen dieser Obergrenze werden die Einzahlungen ausgesetzt
  • 75% der Stockwerkeigentümer erachten die Einzahlungen als genügend
  • 0.975% des GVW ist die nötige Einzahlungsrate, um sämtliche Kosten zu decken

 

Fazit

  • Es besteht eine allgemeine Unterdeckung durch die Erneuerungsfonds
  • Die Kosten werden unterschätzt und die Finanzierungslücke vergrössert sich 
  • Die jetzigen Eigentümer sparen auf Kosten der zukünftigen

 

Lösung

  • Verantwortliche Verwaltungen sollten den StWE-Gemeinschaften raten die Einzahlungsraten in den EF zu erhöhen
  • Durch einen richtig dotierten EF werden nötige Renovationen nicht aufgrund von Finanzierungsengpässen aufgeschoben

 


 


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