Beim Stockwerkeigentum (StWE) wird zwecks Finanzierung grösserer Unterhalts- und/oder Renovationsarbeiten an der gemeinschaftlichen Baute, meist ein Erneuerungsfonds (EF) geäufnet.
Der EF ist vom Gesetzgeber vorgesehen. Es handelt sich jedoch um ein freiwilliges Finanzierungsinstrument.
Eine Studie des Instituts für Betrieb- und Regionalökonomie (IBR) der Hochschule Luzern vom Jahre 2010 hat aufgezeigt, dass in der Agglomeration Luzern 80% der StWE-Gemeinschaften von diesem Instrument Gebrauch machen.
Beim Kauf einer Stockwerkeinheit ist es von Bedeutung, ob der Verkäufer seine anteilsmässigen Unterhaltsbeiträge an die StWE-Gemeinschaft geleistet hat. Eventuell empfiehlt es sich, von der StWE-Verwaltung eine entsprechende Bestätigung einzuholen.
Die StWE-Gemeinschaft hat Anspruch auf ausstehende Beitragsforderungen von drei Jahren. Dieser Anspruch gilt gegenüber dem jeweiligen Stockwerkeigentümer und kann durch die Errichtung eines Grundpfandrechtes sichergestellt werden.
Ergebnisse der Studie des IBR
Fazit
Lösung
Sie möchten wissen wie viel ihre Liegenschaft Wert ist?
Bei einem Verkauf ist der Wert der Liegenschaft eine entscheidende Grösse. Gerne ermitteln wir den Wert Ihrer Liegenschaft objektiv und unabhängig.
Informationen